Schufa
Schufa steht für “Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung” und ist die Kurzform von “Schufa Holding AG”. Anteilseigner und damit Eigentümer der Schufa sind verschiedene Banken und Spezialkreditinstitute sowie Handels- und Telekommunikationsunternehmen. Die Schufa ist eine deutsche Wirtschaftsauskunftei, d.h. sie speichert Informationen über Menschen (aktuell von über 66 Millionen Bürgern in Deutschland) und Firmen und erteilt ihren Kunden Auskünfte über diese. Die Kunden der Schufa sind in aller Regel kreditgebende Unternehmen, die sich durch die Einholung von Informationen über ihre Privat- oder Geschäftskunden vor Ausfällen bei Kreditgeschäften schützen wollen. Unter Kreditgeschäft fallen hierbei alle Vorgänge, bei denen eine erhaltene Leistung erst später bezahlt wird. Beispielsweise ein im Lastschriftverfahren bezahlter Einkauf ist bereits ein Kreditgeschäft, weil der Kunde der Zahlung 6 Wochen lang problemlos widersprechen und sein Geld zurückholen kann. Die Auskunft der Schufa umfasst die für ein bestimmtes Geschäft relevanten gespeicherten Daten über den Kunden sowie eine Aussage darüber, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Vertrag erfüllt werden wird (in Form eines sgn. Score-Wertes). Aufgrund ihrer fast vollständigen Marktdurchdringung hat die Schufa einen großen Einfluss auf die Kreditwirtschaft in Deutschland. Pro Tag erhält sie mehr als 270.000 Anfragen.
Geschichte der Schufa
Die Idee der Schufa basiert auf dem Geschäftsmodell der Berliner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (BEWAG), die in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts Strom sowie Elektrogeräte auf Kredtibasis verkaufte und die Kreditraten gleichzeitig mit der Stromrechnung kassierte. Dabei kam ein Auskunftssystem zum Einsatz, über das die Verkaufsabteilungen der Elektrogeräte Informationen über das Zahlungsverhalten bei den Stromrechnungen einholen konnten und auf dieser Basis über Kredite entschieden. 1927 wurde dann die Schufa als unabhängige Institution in Berlin gegründet, der 12 weitere Schufa-Gesellschaften über ganz Deutschland verteilt folgten. Diese gründeten 1952 den Bundes-Schufa e.V., der 1957 den heutigen Hauptsitz in Wiesbaden einnahm. 1965 wurden bereits über 10 Millionen Auskünfte seitens der Schufa erteilt. Das verwendete Karteikartensystem wurde in den 70er Jahren auf EDV umgestellt. Im Jahr 2000 entstand durch die Zusammenlegung der Regionalgesellschaften und des Bundes-Schufa e.V. die Schufa Holding AG in ihrer heutigen Form.
Arbeitsweise der Schufa
Grundlage der Arbeit der Schufa ist das Sammeln von Informationen. Diese erhält sie einerseits von ihren ca. 6000 Vertragspartnern, die mehrheitlich aus der Finanz-, Telekommunikations-, Handels- oder Energiebranche kommen, andererseits aus öffentlich zugänglichen Verzeichnissen wie z.B. den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte, in denen abgegebene eidesstattliche Versicherungen gespeichert werden. Bei fast allen Verträgen über Finanzprodukte, die von besagten Vertagspartnern der Schufa angeboten werden, lassen diese sich in der sgn. Schufa-Klausel vom Verbraucher das Recht zusichern, Informationen über das getätigte Geschäft an die Schufa weiterzuleiten. Umgekehrt können die Schufa-Vertragspartner Auskünfte über potentielle Kunden einholen, bevor sie einen Vertrag schließen. Die Entscheidung über einen Vertragsschluss liegt dabei immer beim jeweiligen Unternehmen; die Informationen von der Schufa sind nur einer von mehreren Entscheidungsfaktoren. Den Austausch der Informationen zwischen der Schufa und ihren Vertragspartnern regelt das Bundesdatenschutzgesetz. Demgemäß dürfen Daten über einen Verbraucher nur bei berechtigtem Interesse, d.h. bei Geschäften mit nenneswertem Umfang und in Kontext eines Vertragsverhältnisses weitergegeben werden. Gespeichert werden bei der Schufa sowohl persönliche Daten wie Name, aktuelle (und evtl. frühere) Adresse(n), Geburtsort und Geburtstag als auch Informationen über die mit den Vertragspartnern abgeschlossenen Geschäfte, also über Bankkonten, Kreditkarten, Leasingverträge, Mobilfunkkonten, Ratenzahlungsgeschäfte, Kredite, Bürgschaften, Zahlungsausfälle, Mahnungen und Versandhandelskonten. Dabei wird unterschieden zwischen Positiv- und Negativeinträgen. Positiveinträge sind reibungslos verlaufene Geschäfte, Negativeinträge Geschäfte, bei denen es Probleme gab. Nach eigener Auskunft speichert die Schufa keine Informationen zu Beruf, Vermögen, Einkommen, Nationalität oder Familienstand. Daten zu Giro- und Kreditkartenkonten werden nach deren Auflösung gelöscht, Daten über sämtliche andere Positiv- und Negativeinträge spätestens 3 Jahre nach Beendigung des jeweiligen Geschäftes. Auf Basis der gespeicherten Informationen errechnet die Schufa regelmäßig in statistischen Verfahren für jeden gespeicherten Verbraucher sogenannte Score-Werte. Neben einem Basis-Score werden für die einzelnen Branchen individuelle Scores berechnet. Diese sollen ein Maß für die Wahrscheinlichkeit sein, dass ein Verbraucher ein bestimmtes Kreditgeschäft vetragsgemäß erfüllt.
Auskunfts- und Einflussmöglichkeiten seitens der Verbraucher
Seit 1. April 2010 muss die Schufa auf Basis von §34 des Bundesdatenschutzgesetzes jedem Verbraucher einmal jährlich auf Wunsch die über ihn gespeicherten Daten schriftlich mitteilen. Darin sind zwar der aktuelle Basis-Score, jedoch nur diejenigen branchenspezifischen Scores, die innerhalb der letzten 12 Monate an Schufa-Vertragspartner übermittelt wurden, enthalten. Neben der kostenlosen Auskunft gibt es eine zeitlich unbefristete Online-Auskunft unter www.meineschufa.de für einmalig 18,50 EUR. Kritiker sprechen von häufig fehlerhaften oder unvollständigen Daten. Z.B. kann das bloße Erkundigen nach Kreditkonditionen durch eine fehlerhafte Schufa-Anfrage seitens der Bank zu einem schlechteren Score-Wert fürhren. In solchen Fällen sollte man sich direkt an die Schufa und falls nötig auch an die betreffende Institution wenden, um diesen Fehler korrigieren zu lassen. Falls ein negativer Eintrag einen Betrag unter 1000 EUR betrifft, der innerhalb eines Monats beglichen wurde, kann man eine vorzeitige Löschung beantragen. Sollte ein Eintrag zu einer Eidesstattlichen Versicherung im Schuldnerverzeichnis bereits wieder gelöscht sein, kann man das zuständige Amtsgericht dazu veranlassen, dies der Schufa mitzuteilen, woraufhin der Eintrag gelöscht wird.